AGB / Bedingungen für Anbieter und Lieferanten – Cura Tempus UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juni 2026
Allgemeine Einkaufs- und
Geschäftsanbahnungsbedingungen
für Anbieter und Lieferanten (B2B)
Stand: 23. Juli 2026
Cura Tempus UG (haftungsbeschränkt)
Eisenbahnstraße 141 · 15517 Fürstenwalde/Spree
Amtsgericht Frankfurt (Oder) · HRB 21564 FF
Vertreten durch die Geschäftsführerin Jenny Rhodes
E-Mail: cura-tempus@gmx.de · Telefon: 03361 6933453
www.curatempus-ug.de
Wichtiger Hinweis für Anbieter
Cura Tempus schließt keine Verträge am Telefon. Ein Vertrag, eine Vertragsverlängerung oder eine sonstige kostenpflichtige Beauftragung setzt eine Bestellung oder Bestätigung von Cura Tempus in Textform durch eine hierzu berechtigte Person voraus. Die Bestätigung von Kontaktdaten, die Zustimmung zu einer Gesprächsaufzeichnung oder die Entgegennahme von Informationen stellt keine Beauftragung dar.
- 1 Geltungsbereich, Zweck und Einbeziehung
(1) Diese Bedingungen gelten für geschäftliche Kontakte, Angebotsabgaben, Vertragsverhandlungen und Verträge, bei denen ein Unternehmer der Cura Tempus UG (haftungsbeschränkt) Waren, digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet oder liefert. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet.
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Pflege-, Betreuungs- oder sonstige Versorgungsverträge mit Klientinnen, Klienten oder Verbrauchern.
(3) Diese Bedingungen regeln insbesondere die Geschäftsanbahnung, die zulässigen Kommunikationswege, den Vertragsschluss sowie Mindestanforderungen an das Geschäftsverhalten von Anbietern.
(4) Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn Cura Tempus vor oder bei Vertragsschluss, insbesondere in einer Anfrage, Bestellung, Beauftragung, Auftragsbestätigung oder Vertragsurkunde, auf ihre Geltung hinweist und dem Anbieter die Möglichkeit verschafft, von ihnen Kenntnis zu nehmen.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten nur, wenn Cura Tempus ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Cura Tempus in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen eine Lieferung oder Leistung entgegennimmt.
(6) Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
- 2 Vertragsschluss, Bestellberechtigung und Ausschluss telefonischer Abschlüsse
(1) Anfragen, Informationsersuchen, Gesprächstermine, die Entgegennahme von Präsentationen sowie die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind unverbindlich und stellen weder eine Bestellung noch die Annahme eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag mit Cura Tempus kommt grundsätzlich nur durch eine Bestellung oder Beauftragung von Cura Tempus in Textform oder durch einen von beiden Parteien abgeschlossenen Vertrag in Textform zustande. Cura Tempus behält sich die Annahme jedes Angebots durch eine gesonderte Erklärung in Textform vor.
(3) Bestellungen, Beauftragungen, Vertragsänderungen und Vertragsverlängerungen dürfen nur durch die Geschäftsführung oder durch Personen erklärt werden, die dem Anbieter zuvor von Cura Tempus in Textform als bestell- oder vertretungsberechtigt benannt wurden. Andere Mitarbeitende sind nicht befugt, allein aufgrund eines Telefonats Verträge abzuschließen, Bestellungen auszulösen oder bestehende Verträge zu verlängern. Gesetzlich zwingende Vertretungsregelungen bleiben unberührt.
(4) Telefonische Erklärungen und Gesprächsinhalte begründen grundsätzlich keine rechtliche Bindung von Cura Tempus. Dies gilt insbesondere für die bloße Bestätigung von Unternehmens- oder Kontaktdaten, die Zustimmung zu einer Gesprächsaufzeichnung, die Bestätigung des Gesprächsempfangs, die Vereinbarung eines weiteren Gesprächstermins, die Bitte um Übersendung von Informationen oder die unverbindliche Äußerung von Interesse.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten insbesondere für Vertragsverlängerungen, Upgrades, Testphasen mit anschließender Kostenpflicht, Abonnements, Verzeichnis- oder Brancheneinträge, Werbe-, Anzeigen-, Marketing-, Telekommunikations-, Beratungs- und IT-Leistungen sowie für sonstige einmalige oder wiederkehrende Leistungen.
(6) Auftragsbestätigungen, Vertragszusammenfassungen, Rechnungen oder sonstige Schreiben des Anbieters ersetzen die erforderliche Bestellung oder Bestätigung von Cura Tempus nicht. Schweigen von Cura Tempus hat grundsätzlich keinen Erklärungswert und gilt nicht als Annahme.
(7) Textform im Sinne dieser Bedingungen entspricht § 126b BGB. Sie kann insbesondere durch E-Mail, ein lesbares elektronisches Dokument oder ein von Cura Tempus verwendetes Bestell- oder Vertragssystem gewahrt werden, sofern die Person des Erklärenden erkennbar ist.
(8) Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
- 3 Unverlangte Angebote, Zusendungen und Aufwendungen
(1) Unverlangte Angebote, Präsentationen, Konzepte und sonstige Vertriebsunterlagen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder unbeantwortet gelassen werden.
(2) Unverlangt zugesandte Waren, Muster, Unterlagen, Zugangsdaten, Softwarefreischaltungen, Teststellungen oder sonstige Leistungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Anbieters. Die bloße Entgegennahme, Aufbewahrung, Identitätsprüfung oder technisch notwendige Prüfung stellt keine Annahme eines Angebots und keine Beauftragung dar.
(3) Der Anbieter hat unverlangt zugesandte körperliche Gegenstände auf Aufforderung und auf eigene Kosten abzuholen. Gesetzliche Rechte und Pflichten im Einzelfall bleiben unberührt.
(4) Die Freischaltung eines Zugangs, die Veröffentlichung eines Eintrags, die Einrichtung eines Kontos oder die Aufnahme einer Leistung ohne vorherige Bestellung oder Beauftragung von Cura Tempus begründet keine Vergütungspflicht.
(5) Akquise-, Angebots-, Beratungs-, Präsentations-, Konzept-, Reise- oder Vorbereitungskosten des Anbieters werden nur erstattet, wenn Cura Tempus deren Übernahme vor Entstehung der Kosten ausdrücklich in Textform zugesagt hat.
(6) Beginnt der Anbieter ohne wirksame Bestellung oder Beauftragung mit einer Leistung, handelt er grundsätzlich auf eigenes Risiko. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- 4 Unerwünschte Werbung und telefonische Kontaktaufnahme
(1) Cura Tempus widerspricht ausdrücklich unaufgeforderter Telefonwerbung. Eine mutmaßliche Einwilligung in Werbeanrufe besteht insbesondere nicht allein aufgrund veröffentlichter Kontaktdaten, einer allgemeinen Branchen- oder Sachnähe, eines behaupteten Datenabgleichs oder eines lediglich möglichen geschäftlichen Interesses.
(2) Werbe- oder Vertriebsanrufe sind nur zulässig, wenn Cura Tempus zuvor ausdrücklich in die konkrete telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt hat. Die Einwilligung muss von der Geschäftsführung oder einer hierzu benannten Ansprechperson erteilt worden sein.
(3) Eine erteilte Einwilligung gilt nur für den erkennbar bezeichneten Zweck und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(4) Unerbetene Werbung per Telefax, E-Mail, SMS, Messenger oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln ist ebenfalls nicht erwünscht, soweit keine wirksame Einwilligung oder eine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
(5) Der Anbieter hat sicherzustellen, dass von ihm eingesetzte Callcenter, Vermittler, Handelsvertreter, Affiliates und sonstige Vertriebs- oder Kooperationspartner diese Vorgaben beachten.
(6) Cura Tempus kann unzulässige Kontaktaufnahmen dokumentieren und gesetzliche Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche, geltend machen.
- 5 Fairness, Transparenz und ethische Mindeststandards
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zu einem fairen, transparenten, rechtmäßigen und verantwortungsvollen Geschäftsverhalten. Diese Grundsätze gelten gegenüber Cura Tempus sowie im eigenen Geschäftsbereich gegenüber Kunden, Beschäftigten, Subunternehmern, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten.
(2) Der Anbieter unterlässt irreführende, aggressive, täuschende, manipulative oder sonst unlautere Vertriebs- und Geschäftspraktiken. Unzulässig sind insbesondere das Vortäuschen eines bestehenden Vertragsverhältnisses, die Verschleierung der Kostenpflicht, unklare oder unvollständige Preisangaben, unangemessene Druckausübung sowie missverständliche Angaben zu Vertragsgegenstand, Laufzeit, Verlängerung, Testphase, Kündigung oder Leistungsumfang.
(3) Der Anbieter beachtet die für seine Geschäftstätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen. Dies betrifft insbesondere Wettbewerbs-, Datenschutz-, Antikorruptions-, Arbeits-, Mindestlohn-, Sozialversicherungs-, Arbeitsschutz- und Umweltvorschriften, soweit diese anwendbar sind.
(4) Der Anbieter achtet die Menschenwürde und wirkt in seinem Geschäftsbereich auf faire Arbeitsbedingungen, diskriminierungsfreie Behandlung, respektvollen Umgang sowie den Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit hin. Bei der Auswahl und Steuerung von Subunternehmern und Vertriebspartnern trifft er die nach Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen.
(5) Interessenkonflikte und Versuche unzulässiger Einflussnahme im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung zu Cura Tempus sind unverzüglich offenzulegen. Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren unzulässiger Vorteile an Beschäftigte oder Beauftragte von Cura Tempus ist untersagt.
(6) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß darf Cura Tempus Vertragsverhandlungen beenden, Angebote ablehnen und den Anbieter von künftigen Vergaben ausschließen, soweit dies sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
(7) Bei bestehenden Vertragsverhältnissen richten sich Abmahnung, Kündigung, Rücktritt und sonstige Rechtsfolgen nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Ein schwerwiegender schuldhafter Verstoß kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen, wenn Cura Tempus die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Soweit der Verstoß behebbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen.
(8) Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte von Cura Tempus bleiben unberührt.
- 6 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter behandelt alle nicht offenkundigen kaufmännischen, organisatorischen, technischen, personellen und sonstigen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit einer Geschäftsanbahnung oder Vertragsdurchführung bekannt werden und als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind, vertraulich.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur für den Zweck der jeweiligen Geschäftsanbahnung oder Vertragsdurchführung verwendet und nur solchen Beschäftigten, Beratern oder Subunternehmern zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
(4) Gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich gestattet, informiert der Anbieter Cura Tempus vor der Offenlegung.
(5) Die Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsanbahnung oder des Vertragsverhältnisses fort. Geschäftsgeheimnisse sind darüber hinaus so lange zu schützen, wie die gesetzlichen Voraussetzungen ihres Schutzes bestehen.
- 7 Datenschutz
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten von Cura Tempus, deren Beschäftigten, Klientinnen, Klienten oder sonstigen Kontaktpersonen nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, nur zu festgelegten Zwecken und unter Beachtung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.
(3) Kontaktdaten, die dem Anbieter im Rahmen einer Anfrage oder Geschäftsbeziehung bekannt werden, dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage für Werbung oder an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
(4) Soweit eine Partei personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, ist vor Beginn der Verarbeitung eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
(5) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Cura Tempus enthält die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
- 8 Haftung von Cura Tempus
(1) Cura Tempus haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommener Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Cura Tempus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertrags- oder Schutzpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder der Geschäftsanbahnung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für vorvertragliche und außervertragliche Ansprüche sowie zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Cura Tempus.
(4) Ein Anspruch des Anbieters auf Ersatz eigener Akquise-, Angebots- oder Vorbereitungskosten besteht nur nach Maßgabe von § 3 Absatz 5.
- 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung oder dem Vertragsverhältnis der Sitz von Cura Tempus. Cura Tempus bleibt berechtigt, den Anbieter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.